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Hinweis zur Nutzung der Gesetzessammlungen
Geschrieben am 15.07.2026 17:31 von Johannes Hoffmann
Liebe Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer,
wie bereits in der Vorlesung und im Tutorium angesprochen, weisen wir für die Klausuren noch einmal auf Folgendes hin: In den ausgegebenen Gesetzessammlungen dürfen keine eigenen Eintragungen vorgenommen werden.
Erlaubt ist dagegen das farbliche Hervorheben mit einem Textmarker, sowie die Verwendung von Griffregistern oder Post-its. Diese erleichtern den schnellen Zugriff auf einzelne Gesetze und Normen. (Auf diesen darf allerdings ebenfalls keine inhaltliche Verknüpfung notiert werden, sondern nur das aufzufindende Gesetz oder die Nummer des Paragrafen)
Bitte beachtet diese Vorgaben, wenn ihr die Sammlung in der Klausur nutzen wollt.
