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Anrechnung im Studium

Geschrieben am 26.05.2023 11:33 von Bianca Steffes

Da in letzter Zeit des öfteren Nachfragen dazu kamen, hier nochmal die Informationen, die wir euch in der ersten Vorlesung zur Anrechnung des Kurses gegeben haben:

Das Modul „Recht der Cybersicherheit“ ist in zwei Vorlesungen unterteilt („Strafrechtliche Aspekte"“und „Datenschutzrechtliche Aspekte“). Für den Bachelor kann nur eine der beiden Vorlesungen eingebracht werden (im Rahmen des "Wahlpflichtfach I"). Studierende, die beide Vorlesungen hören, müssen sich bei Zeugnisausgabe entscheiden, welche der beiden Vorlesungen für das Zeugnis berücksichtigt werden soll. Die andere Vorlesung kann sodann im Master belegt werden.

Studierende, welche die „alte“ Vorlesung „Recht der Cybersicherheit“ bereits besucht haben, können sich die beiden neuen Vorlesungen (sowohl im Bachelor als auch im Master) nur dann anrechnen lassen, wenn sie auf die Anrechnung der „alten“ Vorlesung gänzlich (d.h. im Bachelor und Master) verzichten.

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