Recht der Cybersicherheit - datenschutzrechtliche Aspekte Ajla Hajric, Marc Rose, Simone Salemi, Christoph Sorge, Bianca Steffes

Die Registrierung für diesen Kurs ist noch bis zum Samstag, 30.09.2023 23:59 geöffnet.

News

26.05.2023

Anrechnung im Studium

Da in letzter Zeit des öfteren Nachfragen dazu kamen, hier nochmal die Informationen, die wir euch in der ersten Vorlesung zur Anrechnung des Kurses gegeben haben:

Das Modul „Recht der Cybersicherheit“ ist in zwei Vorlesungen unterteilt („Strafrechtliche... Weiterlesen

Da in letzter Zeit des öfteren Nachfragen dazu kamen, hier nochmal die Informationen, die wir euch in der ersten Vorlesung zur Anrechnung des Kurses gegeben haben:

Das Modul „Recht der Cybersicherheit“ ist in zwei Vorlesungen unterteilt („Strafrechtliche Aspekte"“und „Datenschutzrechtliche Aspekte“). Für den Bachelor kann nur eine der beiden Vorlesungen eingebracht werden (im Rahmen des "Wahlpflichtfach I"). Studierende, die beide Vorlesungen hören, müssen sich bei Zeugnisausgabe entscheiden, welche der beiden Vorlesungen für das Zeugnis berücksichtigt werden soll. Die andere Vorlesung kann sodann im Master belegt werden.

Studierende, welche die „alte“ Vorlesung „Recht der Cybersicherheit“ bereits besucht haben, können sich die beiden neuen Vorlesungen (sowohl im Bachelor als auch im Master) nur dann anrechnen lassen, wenn sie auf die Anrechnung der „alten“ Vorlesung gänzlich (d.h. im Bachelor und Master) verzichten.

03.05.2023

Literatur zur Vorlesung

Über den folgenden Link erhalten Sie Zugang zu einer Auswahl an Literatur zur Vorlesung Recht der Cybersicherheit:

https://www.infomath-bib.de/tmp/vorlesungen/info-advanced_recht-der-cybersicherheit.html

03.05.2023

Keine Präsenzvorlesung am 10.05.2023

Am 10.05.2023 findet die Vorlesung ausschließlich online über den hier bereitgestellten Teams-Link statt.

 

Recht der Cybersicherheit - datenschutzrechtliche Aspekte

Die Vorlesung „Rechte der Cybersicherheit“ ist eine Vertiefungsvorlesung, die in zwei Ausprägungen existiert („Strafrechtliche Aspekte“ und „Datenschutzrechtliche Aspekte“). Für den Bachelor kann nur eine der beiden Vorlesungen eingebracht werden (im Rahmen des "Wahlpflichtfach I"). Studierende, die beide Vorlesungen hören, müssen sich bei Zeugnisausgabe entscheiden, welche der beiden Vorlesungen für das Zeugnis berücksichtigt werden soll.

Die Vorlesung soll Informatikern und Studierenden der Cybersicherheit einen Einblick in das juristische Denken und Arbeiten geben. Neben allgemeinen Konzepten werden exemplarisch Rechtsgebiete, die für berufliche Tätigkeiten im Bereich Cybersicherheit besonders relevant sein dürften, behandelt. Die Vorlesung dient auch der Umsetzung des Anspruchs, den die Gesellschaft für Informatik in ihren ethischen Leitlinien formuliert: „Vom Mitglied wird erwartet, dass es die einschlägigen rechtlichen Regelungen kennt, einhält und gegebenenfalls an ihrer Fortschreibung mitwirkt.“ Sie hat hingegen nicht den Anspruch, den Besuch von Rechtsvorlesungen zu ersetzen (etwa im Nebenfach Rechtsinformatik). Sie kann jedoch auch aufzeigen, welche Rechtsgebiete für eine Vertiefung von Interesse sein könnten und wann es sich in der Praxis lohnt oder angebracht ist, sich einen Rechtsbeistand zu besorgen.

In dieser Vorlesung wird vornehmlich das Datenschutzrecht sowie Aspekte des IT-Sicherheitsrecht und des Urheber- und Patentrechts behandelt. Die Vorlesungsmaterialien werden im Nachgang der jeweiligen Termine hier zur Verfügung gestellt.

Informationen zur Vorlesung:

Dozentinnen: Dipl.-Jur. Simone Salemi, LL.M. und Bianca Steffes (M.Sc.)

Zeit/Ort: Mi, 10-12 Uhr (c.t.), in E1.3, HS 001

Die Vorlesung findet hybrid statt: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YjIyYzQxZGEtZDg3Ny00YTFmLTk1MjctODdiOTkzMTU4MzNh%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%2267610027-1ac3-49b6-8641-ccd83ce1b01f%22%2c%22Oid%22%3a%22b2f0d97d-5822-4305-b093-84d8752c4f98%22%7d

Beginn in der ersten Vorlesungswoche, 12.04.2023

Informationen zum Tutorium:

Zeit/Ort: Do, 14-16 Uhr (c.t.), in E1.3 SR 015

Tutor: Dipl.-Jur. Marc Rose

Informationen zum Leistungsnachweis:

Die erste Klausur wird am 26.07.2023 von 10-12 Uhr in E2 2 (Günter-Hotz-HS) stattfinden. Die Nachklausur findet am 25.09. von 10-12 Uhr in Gebäude E1 3 in Raum HS 002 statt. Die zweite Prüfung kann ggf. nach Anzahl der Vorlesungsteilnehmer bzw. Prüfungsanmeldungen auch mündlich erfolgen. In den mitgebrachten Gesetzestexten sind Markierungen, auch mit Klebezetteln, erlaubt. Nähere Erläuterungen dazu erfolgen in der Vorlesung und im Tutorium.



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